Sovestia

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 09/2022)

1. Allgemeines

Alle Verträge die mit „Sovestia, Inh. Lidia Miret López, Gewerbepark 17, 36160 Dipperz“ und den Kunden geschlossen werden, erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Regelungen haben nur Geltung, wenn diese vorher zwischen Sovestia, Inh. Lidia Miret López und dem Kunden schriftlich vereinbart wurden.

Sollte ein vereinbarter Termin weniger als 48 Stunden vorher abgesagt werden, müssen wir eine Ausfallentschädigung von 35,00 € in Rechnung stellen.

2. Warenangebot und Vertragsschluss

Sämtliche Kleider sowie Anzüge werden unverzüglich nach Vertragsabschluss beim Hersteller bestellt. Herstellerbedingte Abweichungen von Musterkleidern (z.B.: Geänderte Spitze, Applikationen) liegen nicht im Verantwortungsbereich von Sovestia, Inh. Lidia Miret López und stellen keinen Mangel des Kleides / des Anzuges dar. Folgende Option ist in diesem Fall vor der Hochzeit vorgesehen: Wechsel zu einem anderen Kleid / anderen Anzug der gleichen Preiskategorie. Hiervon sind leichte farbliche Abweichungen der Stoffe ausgenommen.

3. Preise und Zahlungsweise

Sovestia, Inh. Lidia Miret López weist ausdrücklich darauf hin, dass sich die ausgezeichneten Preise allein auf die Ware beziehen. Die Kosten für Änderungen werden je nach Aufwand extra berechnet. Die Zahlung hat in Bar, per EC-Karte oder Kreditkarte, per SEPA-Mandat oder in Ausnahmefällen per Überweisung zu erfolgen. Es wird folgende Zahlungsweise vereinbart:
a) Bei Bestellungen bis 499,99,- Euro Warenwert ist der komplette Kaufpreis per Vorkasse zu bezahlen. Erst nach Erhalt des Kaufpreises beginnt die vereinbarte Lieferzeit.
b) Bei Bestellungen ab 500,00,- Euro Warenwert ist 70 Prozent des Kaufpreises als Anzahlung zu entrichten. Die verbleibenden 30 Prozent des Kaufpreises sind dann beim Abstecktermin zu bezahlen.
Gerne kann aber auch vorab die Summe zu 100% bezahlt werden, sollte der Kunde damit einverstanden sein.
In Sonderfällen können auch gesonderte Zahlungsmodalitäten individuell mit dem Kunden besprochen und gesondert auf dieser Rechnung ausgewiesen werden.

4. Anprobe und Änderungskosten

Unsere Preise beinhalten keine Änderungen bzw. Anpassungen, da wir die Preise unserer Kleider / unserer Anzüge nicht erhöhen wollen, nur um eventuelle Änderungen einzuschließen. Diese Leistungen sind gesondert mit unserer Schneiderei zu besprechen. Wir weisen darauf hin, dass die Bestellung eines Brautkleides / eines Anzuges bei Sovestia, Inh. Lidia Miret López (in vorher bestimmter Konfektionsgröße) eine nachfolgende Anpassung/Änderung nicht ausschließt. Für eventuelle Körpermaßänderungen der Kunden zwischen Bestellung und Lieferung der Ware übernimmt Sovestia, Inh. Lidia Miret López keine Haftung. Preisangaben im Verkaufsgespräch erfolgen ohne Gewähr und stellen einen aktuellen Stand mit den o.g. Maßen da.

5. Eigentumsvorbehalt

Gekaufte Ware verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises und Bezahlung der Kosten für Änderungen im Eigentum von Sovestia, Inh. Lidia Miret López.

Nach erfolgter vollständiger Bezahlung geht das Eigentumsrecht von Sovestia auf den Käufer über. Hiermit erlischt der Versicherungsschutz seitens Sovestia.

6. Rücktritt vom Kaufvertrag und Mängelhaftung

Es gelten die gesetzlichen Regelungen zum Rücktrittsrecht und der Mängelhaftung (z.B. §§ 323, 324BGB.) Ein allgemeines Widerrufsrecht, wie bei Online-Kaufverträgen, besteht nicht, da die Ware im stationären Handel gekauft wird – eine Stornierung oder Umtausch sind nicht möglich. Sollte die Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt, wie z.B. Pandemien, Hochwasser, Naturkatastrophen etc. nicht stattfinden, übernimmt Sovestia hierfür keine Haftung. Auch bei „Nicht-Stattfinden“ wegen Trennung, familiären Vorfällen o.ä. kann das Kleid bzw. der Anzug und die Accessoires nicht zurückgegeben werden. Der volle Kaufpreis in diesem Kaufvertrag wird unter allen Umständen fällig.
7. Auslieferung
Sovestia, Inh. Lidia Miret López haftet nicht für Mängel, die infolge fehlerhafter Handhabung, normaler Abnutzung oder durch Fremdeinwirkung entstanden sind. Die Ware wird vor Verlassen des Ladens von Sovestia, Inh. Lidia Miret López sowie dem Kunden geprüft. Spätere Reklamationen können nicht geltend gemacht werden.

7. Auslieferung

Sovestia, Inh. Lidia Miret López haftet nicht für Mängel, die infolge fehlerhafter Handhabung, normaler Abnutzung oder durch Fremdeinwirkung entstanden sind. Die Ware wird vor Verlassen des Ladens von Sovestia, Inh. Lidia Miret López sowie dem Kunden geprüft. Spätere Reklamationen können nicht geltend gemacht werden.

8. Schlussbestimmung

Sollte eine Bestimmung des Kaufvertrages oder dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon nicht berührt.

9. Ausstellungsstücke

Sollte es sich bei deinem erworbenen Artikel um ein Ausstellungsstück aus dem Laden handeln, wird dies auf der Rechnung separat mit dem Hinweis „Sample, Aussteller oder Ausstellungsstück“ vermerkt. Dieser kann Spuren von Anproben und Mängel aufweisen. Der Zustand wurde kontrolliert; nachträgliche Beanstandungen sind nicht mehr möglich.

10. Lieferung und etwaige Ausstellungsstücke

 

  1. Umfang und Inhalt der Lieferung ergeben sich aus der Auftragsbestätigung unseres Herstellers.
  2. Die angegebenen Lieferzeiten sind nur eine unverbindliche Orientierung, da die Lieferung von bestimmten unvermeidbaren Umständen abhängt.
  3. Alle Ereignisse höherer Gewalt, die wir nicht gemäß “ 276 BGB zu vertreten haben, entbinden uns von der Erfüllung der übernommenen vertraglichen Verpflichtungen, solange diese Ereignisse andauern. Wir sind verpflichtet, den Kunden unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis zu setzen, wenn ein solches Ereignis eintritt.
  4. Wir haften hinsichtlich rechtzeitiger Lieferungen nur für eigenes Verschulden und das unserer Erfüllungsgehilfen. Für das Verschulden unserer Vorlieferanten haben wir nicht einzustehen. Wir verpflichten uns jedoch,  etwaige Ersatzansprüche gegen den Vorlieferanten an den Käufer abzutreten. Der Kunde hat die Möglichkeit, sich ein anderes Kleid bzw. einen anderen Anzug aus unserem Bestand auszusuchen, sollte die Lieferung nicht rechtzeitig eintreffen.
  5. Bei einem etwaigen Lieferverzug, soweit er nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, sind Schadensersatzansprüche jeder Art ausgeschlossen.
 

11. Trauringe

Es gelten immer die Tagesaktuellen Edelmetallpreise, welche online im 3D-Konfigurator eingesehen werden können. Diese Preise können nicht reserviert werden, d.h. sollte man den Auftrag erst einen Tag oder eine Woche später erteilen, kann hier ein Unterschied des Preises bestehen. Sovestia, Inh. Lidia Miret López weist ausdrücklich darauf hin, dass sich die ausgezeichneten Preise allein auf die Ware beziehen. Die Kosten für Änderungen (Anpassung der Ringgröße im Nachhinein, Aufbereitungen) werden je nach Aufwand extra berechnet. Die Zahlung hat in Bar, per EC-Karte oder Kreditkarte, per SEPA-Mandat oder in Ausnahmefällen per Überweisung zu erfolgen. Es wird folgende Zahlungsweise vereinbart:
Bei Vertragsabschluss sind 50% des Kaufpreises als Anzahlung zu entrichten. Die verbleibenden 50% des Kaufpreises sind dann bei Abholung der Ringe zu bezahlen. Gerne kann aber auch vorab die Summe zu 100% bezahlt werden, sollte der Kunde damit einverstanden sein. In Sonderfällen können auch gesonderte Zahlungsmodalitäten individuell mit dem Kunden besprochen und gesondert auf dieser Rechnung ausgewiesen werden.
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Sovestia.
Für Mängel aufgrund unsachgemäßen Gebrauch wird keine Gewähr übernommen.